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Alles was Sie wissen müssen zum Thema „Erbrecht und Scheidung“

Welche Auswirkungen hat eine Scheidung auf das Erbrecht? Was muss beachtet werden?

Wer sich scheiden lassen will macht sich selbstverständlich viele Gedanken, insbesondere wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind. Ein Punkt, der jedoch oft aus den Augen verloren ist, ist das Erbrecht. Schließlich hat eine Scheidung auch Auswirkungen auf die Erbfolge. Was hier genau gilt, darüber wollen wir im Folgenden aufklären.

Erbt ein Ehegatte immer, auch ohne Testament?

Prinzipiell steht dem Ehegatten vom Gesetz aus immer ein Pflichtteil zu, auch wenn kein Testament vorhanden ist. Nur im Falle eines Testaments, auch letztwillige Verfügung genannt, kann der Ehegatte durch Enterbung vom Erbe ausgeschlossen werden. 

Erbt der Ehegatte auch, wenn das Scheidungsverfahren noch läuft?

Mit der Scheidung endet grundsätzlich das gesetzliche Erbrecht für den Ehegatten. Dennoch ist hier zu beachten, dass nicht erst mit Abschluss des Scheidungsverfahrens das Erbrecht erlischt. Der Ehegatte erbt bereits dann nicht mehr, wenn:

  • der Erblasser durch den Rechtsanwalt die Scheidung selbst beim Amtsgericht beantragt hat oder ihr zugestimmt hat (schriftlich oder mündlich gegenüber dem Gericht),
  • ein Scheidungsverfahren zum Zeitpunkt des Todes rechtshängig ist,
  • die Voraussetzungen der Scheidung gegeben waren.

Zu den Voraussetzungen einer Scheidung zählt, dass ein Ehepaar bereits seit einem Jahr getrennt lebt und die Ehe als zerrüttet erachtet wird. Lebt ein Ehepaar seit mehr als drei Jahren getrennt voneinander, geht das Gericht automatisch von einer Zerrüttung aus. Sollte bereits ein Ehegatte verstorben sein, muss sich der Richter angesichts aller anderer bekannten Umstände von der Zerrüttung der Ehe ein Bild verschaffen.

Unter rechtshängig versteht man, dass der Scheidungsantrag des einen Ehegatten dem anderen zugestellt worden ist. 

Liegen diese Voraussetzungen vor, kann das Erbrecht des Ehepartners bereits entfallen, auch wenn die Ehescheidung noch nicht schlussendlich ausgeführt wurde. Es reicht in diesem Fall, dass der Erblasser äußert, dass er an der Ehe nicht mehr festhalten will bzw. die genannten Voraussetzungen für die Scheidung vorliegen. In diesem Fall erlischt auch das Pflichtteilsrecht des Ehepartners. 

Unter welcher Voraussetzung erbt der Ehegatte, obwohl das Scheidungsverfahren bereits rechtshängig ist?

Nur wenn ein Testament zugunsten des Ehegatten vorliegt, erlischt das Erbrecht trotz Scheidung bzw. Scheidungsverfahren nicht. In diesem Fall muss während bzw. vor der Ehe ein Testament verfasst worden sein, nach dem dar Ehegatte als Erbe benannt wurde. In diesem Fall geht die Rechtsprechung davon aus, dass der Erblasser den Ehepartner unabhängig vom Beziehungsstatus absichern möchte. Eine solche Auslegung kann nur verhindert werden, wenn der Erblasser mit der Trennung ein neues Testament verfasst, welches das alte ersetzt und damit einen neuen Erben festlegt.

Was ist zu beachten, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind?

Wenn gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden sind, kann es – trotz der Scheidung und des damit erloschenen Erbrechts des Ex-Partners – dazu kommen, dass der Ex-Partner im Rahmen der Vermögenssorge für die gemeinsamen Kinder Zugriff auf das Erbe bekommt. Dies ist auch dann der Fall, wenn ein gemeinsames erbberechtigtes Kind vor dem Tod des Elternteils verstirbt und keine erbberechtigten Nachkommen hat. Auch dann fällt der Erbteil dem geschiedenen Ehepartner zu. Um dies zu verhindern, ist es ratsam ein sog. Geschiedenentestament zu erstellen, in dem sämtliche Sonderfälle ausgeschlossen werden können.

Was gilt es im Falle der Scheidung zu beachten?

Um das Erbrecht des geschiedenen Ehepartners auszuschließen ist es ratsam, ein neues Testament mit individuellen Regelungen zu gestalten. So ist auch denkbar, selbst den Scheidungsantrag zu stellen oder der Scheidung aktiv zuzustimmen, damit der andere Ehegatte sein Erbrecht verliert. Schließlich könnte es vorkommen, dass der Ehepartner den Scheidungsantrag vorzeitig zurückzieht, um dem Wegfall des Erbrechts vorzubeugen. Wenn im Krankheitsfall die Absicherung des Ehegatten ausdrücklich gewünscht ist und kein Testament vorliegt, ist es jedoch ratsam, den Scheidungsantrag zurückzuziehen.

TIPP:

Das Familien- und Erbrecht bietet im Themenbereich „Scheidung“ einige Überschneidungspunkte. Nur ein Rechtsanwalt, kann Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre individuelle Lebenssituation hinsichtlich des Erbfalls anbieten. Unser Fachanwalt für Familienrecht Herr Oliver Abel ist Experte für sämtliche Fragen und Belange hinsichtlich Scheidung und Erbfall.

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