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Alles was Sie wissen müssen zum Thema nachträgliche Namensänderung des Kindes

Kann ich den Namen eines Kindes ohne Einwilligung des geschiedenen Ehepartners durchführen? Welche Voraussetzungen gelten hier?

Nicht selten ist der Wunsch bei Eltern vorhanden, den Namen des Kindes zu ändern, wenn sich die Lebensumstände geändert haben. Im konkreten Fall hat eine Mutter eine Namensänderung des Kindes gerichtlich beantragt, da der Vater des Kindes die Einwilligung dafür nicht gegeben hat. Die Mutter war im vorliegenden Fall neu verheiratet, trug einen neuen Familiennamen und hatte mit ihrem neuen Ehepartner ein gemeinsames Kind – die Halbschwester des Kindes.

Der leibliche Vater des Kindes hingegen sprach sich gegen die Namensänderung aus, da er seine Beziehung zum Kind in Gefahr sah. Nachdem der Vater die Einwilligung verweigerte, beantragte die Mutter beim Amtsgericht eine sog. Einbenennung. Bei der Einbenennung kann das Gericht die Einwilligung des Elternteils ersetzen falls triftige Gründe vorliegen. Eine Einbenennung lehnte das zuständige Amtsgericht jedoch ab, so dass die Mutter Beschwerde beim OLG Frankfurt a. M. einlegte. Dieses hingegen sah die Gründe für eine Einbenennung erfüllt.

Welche Gründe müssen für eine Einbenennung vorliegen?

Gemäß Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 18.12.2019 (Az. 1 UF 140/19) erfordert eine Namensänderung Gründe zum Wohle des Kindes. Diese Gründe sah das OLG dahingehend bestätigt, dass das Mädchen sich durch die Verschiedenheit ihres Namens zu dem der Halbschwester stark belastet fühle, zumal das Mädchen zu seinem Vater seit Jahren keinen Kontakt gehabt hat. Der Name eines Kindes stellt eine persönlichkeitsrechtliche Komponente da. Im Rahmen einer Abwägung müsse laut OLG auch dem Kindeswillen Rechnung getragen werden, so dass im vorliegenden Fall eine Einwilligung zur Namensänderung im Rahmen der Einbenennung gerichtlich ersetzt werden kann.

TIPP:

Die Gründe für eine Einbenennung müssen sich stets am Kindeswohl orientieren. Lassen Sie sich daher von unserem Anwalt Herr Oliver Abel hinsichtlich der Erfolgsaussichten einer Einbenennung beraten.

 

 

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