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Alles was Sie wissen müssen zum nachehelichen Altersunterhalt

Steht mir Unterhalt nach der Scheidung auch im Alter zu?

Ein Unterhaltsanspruch besteht auch für denjenigen, der nach der Scheidung wegen Arbeitslosigkeit so alt ist, dass von ihm keine Erwerbstätigkeit erwartet werden kann. Zwar nennt das Gesetz hier keine Altersgrenzen, differenziert jedoch nach Berufssparten.  Kurz gesagt: wenn typischerweise in einem gewissen Alter in einer bestimmten Sparte niemand mehr eingestellt wird, gibt es Altersunterhalt.

Welche Berufssparten sind hier gemeint?

Grundsätzlich fällt vielen Frauen im Alter zwischen 55 und 60 Jahren schwer, beruflich wieder Fuss zu fassen. Oftmals ist bei Ihnen auf Grund der familiären Gebundenheit die Erwerbstätigkeit lange her und in vielen Branchen, in denen sie zuvor berufstätig waren, hat sich der technische Fortschritt derart rasant entwickelt, so dass ein Wiedereinstieg unmöglich ist (Verwaltungsbereich, Bürotätigkeiten etc.). Natürlich gilt auch hier die Beurteilung des Einzelfalls. Beispielsweise wurden einer 63-jährigen Frau, die bereits eine Altersrente bezog, noch kein Altersunterhalt zugesprochen, weil sie noch keine 65 Jahre alt war (vgl. BGH FamEZ 1999, 708). In diesem Fall spielte eine Rolle, dass sie mit 57 Jahren geheiratet hat und daraufhin ihre Arbeit als Küchenhilfe aufgegeben hat, ohne daran zu denken, dass sie diese nach der Trennung 3 1/5 Jahre später wieder hätte aufnehmen müssen.

Auch in anderen Fällen ist per se das Alter nicht ausschlaggebend für die Gewährung des Altersunterhalt, sondern die Gesamtumstände.

Wie lange wird der Altersunterhalt bezahlt?

Eine feste Begrenzung des Altersunterhalts gibt es nicht. Auch hier spielt die Würdigung der Gesamtumstände eine wesentliche Rolle bei den Entscheidungen durch die Gerichte. Gemäß eines Urteils aus dem Jahr 2008 (OLG Koblenz FamRZ 2009, 1750) wurde der Unterhalt au eine Übergangszeit von 2 Jahren festgelegt. Hier handelte es sich jedoch um eine 12 Jahre andauernde Ehe, wobei beide Partner bereits eine Vorrede hatten. Beide waren während der Ehe Rentner geworden. Zur Begründung führte das Gericht an, dass die Frau keine erheblichen ehebedingten Nachteile erlitten hat. Nach den 2 Jahren muss lt. BGH das Existenzminimum der Frau gesichert sein.

TIPP:

Unser Fachanwalt für Familienrecht Herr  Oliver Abel hilft schnell und unkompliziert hinsichtlich aller Fragen zum nachehelichen Unterhalt im Alter weiter.

 

 

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