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Alles was Sie wissen müssen zum Thema „Betreuung trotz Vorsorgevollmacht“

Gerichtlich bestellter Betreuer trotz Vorsorgevollmacht. Welche Rechte stehen mir zu?

 

Wer sich für das Verfassen einer Vorsorgevollmacht entscheidet, möchte ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermeiden. Schließlich wird durch eine solche Vorsorgevollmacht im Falle der eingeschränkten Handlungsfähigkeit des Vollmachtgebers die Person seines Vertrauens mit unbeschränkter und sofortiger Entscheidungskompetenz ausgestattet. Doch es gibt auch Ausnahmefälle, in denen das Gericht – trotz Vorsorgevollmacht – eine gerichtliche Betreuung anordnet. So im nachfolgenden Fall, den der Bundesgerichtshof (BGH) am 25.04.2018 (Az. XII ZB 216/17) erst entschieden hat.

 

Wie war die Ausgangslage?

In dem Fall, den der BGH entschieden hat, geht es um eine Frau, die an Demenz litt. Sie hatte einer ihrer Töchter eine notariell beurkundete General- und Vorsorgevollmacht erteilt. Die andere Tochter hingegen beabsichtigte die Anordnung einer gerichtlichen Betreuung für die Mutter. Ihrer Ansicht nach, habe sich die Schwester mittels ihrer Befugnisse an der dementen Mutter bereichert, indem zwei Grundstücke der Mutter unentgeltlich übertragen worden seien.

 

Wie urteilt der BGH?

Der BGH bemerkte, dass das vorinstanzliche Gericht die Umstände im vorliegenden Einzelfall nicht ausreichend gewürdigt habe und entschied, dass die Betreuung trotz der vorliegenden Vollmacht angeordnet werden könne. Begründung hierfür ist, dass der bzw. die Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Interessen der Vollmachtgeberin zu vertreten und dementsprechend zu handeln. In dem vorliegenden Fall war stellt das Handeln der bevollmächtigten Tochter eine konkrete Gefahr für das Wohl der Mutter dar. Die Eignung der Bevollmächtigten ist angesichts des Vorgehens erheblich anzuzweifeln bzw. es ist ihr unredliches Verhalten vorzuwerfen.

 

Was bedeutet dies für die Praxis?

Grundsätzlich ist das Erstellen einer Vorsorgevollmacht der beste Weg, um einer vertrauten Person im Falle von Krankheit oder Alter schnellstmögliche Handlungskompetenz zu übertragen. So kann eine gerichtliche Betreuerbestellung im Allgemeinen vermieden werden. Das Gericht ordnet nämlich nicht zwangsläufig die Betreuung durch einen Angehörigen an. In vielen Fällen werden Berufsbetreuer bestellt. Ein solches Betreuungsverfahren ist mit nicht geringen Kosten verbunden. Zudem liegt die Überwachung des Betreuers im Aufgabenbereich des Gerichts, so dass viele Entscheidung erst genehmigt werden müssen. Eine Vorsorgevollmacht spart Kosten und ermöglicht die Einsetzung einer vertrauten Person. Die Anordnung einer Betreuung ist aber jedoch dann sinnvoll, wenn erhebliche Zweifel an der Tauglichkeit des Bevollmächtigten bestehen. Dann gilt es – auch wenn dies sehr selten ist – den Vollmachtgeber zu schützen, was eine gerichtliche Betreuungsanordnung bedeutet.

 

TIPP:

Wie Sie sehen ist eine Vorsorgevollmacht außerordentlich wichtig, wenn Sie auf der sicheren Seite im Krankheitsfall oder im Alter stehen wollen. Grenzen hat sie, wenn die Interessen des Vollmachtgebers nicht gewahrt werden. Es ist gut zu wissen, dass es also Handlungsmöglichkeiten gibt, obwohl eine Vorsorgevollmacht vorliegt. Sind Sie selber betroffen, ob als Vollmachtgeber, Angehöriger oder Bevollmächtigter, zögern Sie nicht uns anzusprechen. Wir helfen schnell weiter, um Ihre Interessen rechtssicher vor Gericht zu vertreten.

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