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Alles was Sie zum „Umgangsrecht der Großeltern“ wissen müssen

Haben Großeltern auch ein Umgangsrecht mit dem Enkelkind? Wovon hängt dies ab?

Eine Scheidung ist nicht nur für die Kernfamilie schmerzhaft. Auch die Großeltern leiden oft unter der Trennung der Eheleute, insbesondere wenn ein Enkelkind vorhanden ist. Während das Umgangsrecht der sorgeberechtigten Elternteile gesetzlich festgelegt ist, ist das Umgangsrecht der Großeltern mit dem Kind nicht per se festgelegt, sondern muss im Einzelfall geregelt werden. Es hängt immer vom individuellen Fall ab, ob Großeltern ein Umgangsrecht mit dem Enkelkind gerichtlich erlangen können.

1. Was ist die Grundlage für ein Umgangsrecht der Großeltern mit dem Kind?

Großeltern haben nur dann einen Anspruch auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser Umgang dem Wohl des Kindes dient und nicht seiner Entwicklung entgegensteht. Eine juristische Grundlage liegt dabei in einem relativ aktuellen Urteil (Beschluss vom 23.10.2017, Az. 3 UF 120/17) des Oberlandesgerichts Oldenburg.

2. Was kann gegen ein Umgangsrecht der Großeltern mit dem Enkelkind sprechen?

Die Großeltern im vorliegenden Urteil haben einen unbegleiteten Umgang eingefordert und die Erziehungsfähigkeit der Kindesmutter – der ehemaligen Schwiegertochter – stark angezweifelt. Sie sahen bei der Kindesmutter eine erhebliche Schuld am Scheitern der Beziehung und wollten ihr Fehlverhalten nicht noch einmal verzeihen. Zudem wollten sie bei einem Treffen mit dem Kind „die Wahrheit“ über die Mutter sagen, was das Kind in einen erheblichen Loyalitätskonflikt zwischen Mutter und Großeltern gebracht hätte. Dies bewertete das OLG Oldenburg insofern als äußerst kritisch, da dies dem Wohl des Kindes nicht förderlich sei und auch nicht gerichtlich erzwungen werden darf. Diese Einschätzung erlangte das OLG nach Gesprächen mit allen Parteien. Da sich die Kindesmutter durchaus konstruktiv gezeigt hatte und einen Umgang der Großeltern mit dem Enkelkind in ihrem Haushalt angeboten hat, war die Haltung der Großeltern nach Meinung des Gerichts nicht tragbar und ihr alleiniges Umgangsrecht mit dem Kind wurde daher seitens des zuständigen Senats abgelehnt.

TIPP:

Leider kommt es in der juristischen Praxis immer wieder vor, dass Großeltern und Eltern erst spät Kontakt zu unserem Experten wie unserem Rechtsanwalt Herr  Oliver Abel suchen. Meist ist der Konflikt dann schon so komplex und verfahren, dass das Gericht den Umgang zum Wohle des Kindes den Großeltern untersagt. Lassen Sie es daher nicht so weit kommen. Eine frühzeitige Beratung ist sinnvoll, um Fehler zu vermeiden und eine Strategie zur Erlangung des Umgangsrecht zu entwickeln.

 

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