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Alles was Sie wissen müssen zum Thema „häusliche Gewalt in der Corona-Krise“

Was bedeuten Ausgangssperren und Kontaktverbote für Familien und Beziehungen? Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich im Fall von häuslicher Gewalt?

 

Die Experten schlagen Alarm: sie nehmen an, dass Kontaktverbote und Ausgangssperren in Zeiten der Corona-Pandemie zu einer starken Erhöhung der Fälle häuslicher Gewalt führen. Doch warum ist das so und welche Wege stehen Ihnen dann offen?

 

1. Worin liegen Ursachen für eine Zunahme der häuslichen Gewalt?

Zeiten, in denen Familienmitglieder auf engem Raum zusammen sind, stellen Gefahrensituationen für gewalttätiges Handeln dar. Gerade an bundesdeutschen Feiertagen wie Weihnachten steigern sich die Polizeieinsätze auf Grund häuslicher Gewalt. In solchen Situationen sind Personen über einen längeren Zeitraum zusammen, Konflikte steigern sich wegen fehlender Ausweichmöglichkeiten, da Familienangehörige nicht arbeiten oder Kinder nicht in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen gehen. Europarats-Generalsekretärin Pejcinovic Buric sagt, dass die Zahlen der EU-Staaten, wo seit einigen Wochen drastische Pandemie-Maßnahmen erlassen wurden, zeigen, dass auch Fälle häuslicher Gewalt in den Familie ansteigen. Diese Zahlen legen nahe, dass eine solche Entwicklung auch auf Deutschland zukommen wird. 

Gerade jetzt sind die Bedingungen für häusliche Gewalt sogar verschärfend wegen der lange andauernden Situation, besonderen familiären Belastungen wegen drohender finanzieller Probleme oder auf Grund wiederkehrender Konflikte, da sowohl Kindern als auch Eltern Sozialkontakte fehlen und psychischer Druck entsteht, da zu Hause gelernt und gearbeitet werden muss.

Menschen reagieren mit verschiedenen Belastungssymptomen, welche sich in depressivem oder aggressivem Verhalten zeigen können. Oftmals gab es schon vor der Corona-Pandemie Zwischenfälle in den Familien. Nun, in Zeiten der Krise, sind jedoch Institutionen wie Schulen und Kitas geschlossen, so dass diese in ihrer Funktionen eines Wächters nicht eingreifen können. Auch der fehlende Kontakt zu Kolleg(inn)en am Arbeitsplatz kann zur zunehmenden Isolation der Opfer führen. Der Schritt an die Öffentlichkeit fällt daher viel schwerer als ohnehin. 

 

2. Welche Hilfe bietet der Staat?

Häusliche Gewalt ist kein neues Thema in Familien. Vielmehr wirkt die Corona-Krise nur verschärfend auf Grund der äußeren Rahmenbedingungen auf gewalttätiges Handeln in der Familie, da Opfer und Täter nun auf engem Raum ohne äußere Kontrolle längere Zeit „eingesperrt“ sind. Das 2002 in Deutschland in Kraft getretene „Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen“, umgangssprachlich auch als Gewaltschutzgesetz bezeichnet, regelt viele Bereiche von Gewalt im Rahmen der häuslichen Lebensgemeinschaft. Es schafft Rechtsgrundlagen für Schutzanordnungen im Zivilrecht. Neben Belästigungs-, Kontakt- und Näherungsverboten schafft es die rechtliche Grundlage zur – zumindest zeitweisen – Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung, wenn die verletzte Person mit dem Täter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt. Das einschlägige Verfahrens- und Vollstreckungsrecht wurde dahingehend überarbeitet, so dass die betroffenen Opfer schnell und einfach zu ihrem Recht kommen können. In Ergänzung dazu haben die Bundesländer ihre Polizeigesetze angepasst, um ein schnelles Eingreifen – auch ohne richterliche Anordnung – zu ermöglichen. Zuständig für sämtliche Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz sind die Familiengerichte.

 

3. Was kann ich machen, wenn ich augenblicklich Opfer häuslicher Gewalt werde?

Als erste akute Maßnahme – sollten Sie Opfer von häuslicher Gewalt werden – dürfte sicherlich das Verständigen der Polizei und Ordnungsbehörden sein. Die Polizei kann in diesen Fällen zeitlich begrenzt ein Betretungsverbot der Wohnung für den mutmaßlichen Täter aussprechen. Da diese Maßnahme auf höchstens 10 Tage zeitlich begrenzt ist, muss in dieser Zeit für weiteren Schutz gesorgt werden. Dies erfolgt durch eine zu beantragende einstweilige Anordnung bei den zuständigen Amtsgerichten. Auch in der augenblicklichen Ausnahmesituation wird durch die Gerichte gewährleistet, dass insbesondere in den Verfahren des Gewaltschutzes weiterhin effektiver Rechtsschutz besteht. 

 

TIPP:

Die Coronakrise stellt uns in allen Bereichen des täglichen Lebens vor enorme Herausforderungen. Schlussendlich steht gegenwärtig weder ein Ende der Krise noch ein Ende der diesbezüglich eingeleiteten Maßnahmen fest. Ganz zu schweigen von den von der Corona-Krise ausgelösten Folgen.

Trotzdem wird der Staat auch jetzt seine hoheitlichen Kernaufgaben wahrnehmen, wozu auch der effektive Rechtsschutz seiner Bürger gehört. Dies beinhaltet gerade in Verfahren wegen häuslicher Gewalt, dass der Staat diese Verfahren auch in der augenblicklich hoch belasteten Situation weiterhin sicherstellt.

Wenn Sie vorliegend mit häuslicher Gewalt konfrontiert sind, kontaktieren Sie uns gerne. Unser Fachanwalt im Familienrecht Oliver Abel unterstützt Sie und ist für Sie da. Ob telefonisch oder per Mail: wir kümmern uns in gewohnter Weise um Ihre Anliegen und finden schnelle, effektive und sichere Lösungen für Sie! Gerade in Verfahren wegen häuslicher Gewalt ist schnelles und entschlossenes Handeln wichtig.

Ihre KGK-Rechtsanwälte aus Köln-Rodenkirchen

 

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