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Alles was Sie wissen müssen zum Thema „Kindesentzug durch das Jugendamt“!

Mein Kind ist vom Jugendamt in Obhut genommen worden. Wie gehe ich dagegen vor?

 

Auch wenn das Jugendamt hilft, sobald Eltern in Sachen Kindererziehung Unterstützung brauchen, so können doch die Folgen seines Handelns weitreichend für betroffene Eltern sein. Gerade dann, wenn Eltern die Kinder entzogen werden und sie in eine Pflegefamilie kommen oder einem Kinderheim übergeben werden, ist dies nicht nur ein verängstigendes, sondern vor allem auch so einschneidendes Erlebnis für die Eltern, dass sie selbstverständlich möglichst schnell ihre Kinder zurück bekommen möchten. Welche Schritte dann sinnvoll sind, möchten wir Ihnen im Folgenden erläutern.

 

Wie kommt es zum Entzug der Kinder und welche Folgen kann dies haben?

Es ist nicht selten, dass sich Eltern, wenn sie eigene Probleme z.B. psychischer Natur haben, selbst an das Jugendamt wenden, um Hilfe zu bekommen. Gerade bei einer psychischen Erkrankung, die das Kindeswohl gefährden könnte, reagiert das Jugendamt mit dem Entzug der Kinder, welche in einer Pflegefamilie untergebracht werden. Folgen der Unterbringung sind dann oftmals, dass der Elternteil die Kinder nicht mehr ohne Aufsicht besuchen darf, jegliche Kontaktversuche mit der Begründung der Gefährdung des Kindeswohl unterbunden werden, der Briefverkehr kontrolliert wird und jedes Wort auf die Waagschale gelegt wird. Das Jugendamt kann nicht nur mit dem Entzug des Sorgerechts drohen, sondern diesen auch beim Familiengericht beantragen, wobei die Familiengericht hierbei oftmals dem Jugendamt Glauben schenken, so dass Ihnen als Eltern geraten werden muss, vorsichtig vorzugehen und sich anwaltliche Hilfe zu holen.

 

Was können Sie machen?

Prinzipiell ist der beste Weg, eine Herausgabe des Kindes zu bewirken, zunächst der Gang zum Rechtsanwalt, der zusammen mit Ihnen Gespräche mit dem Jugendamt bzw. den involvierten Stellen führen kann. Bleibt jedoch das Jugendamt auf seinem Standpunkt stehen, dass die Unterbringung des Kindes die einzige Möglichkeit darstellt, so bleibt Ihnen noch die Beantragung gerichtlicher Hilfen. Auch hier ist anwaltliche Unterstützung ratsam.

 

Die Beantragung der Kindesherausgabe:

Hat das Jugendamtbereits den Entzug der Kinder vollzogen, ist es sinnvoll gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. So ist ein erster Schritt die Beantragung der Kindesherausgabe beim Familiengericht. Dieser Antrag kann im Falle einer Erkrankung damit begründet sein, dass Sie inzwischen wieder gesund sind, was durch ein ärztliches Attest belegt werden muss.

 

Die Beantragung einer gerichtlichen Anhörung des Kindes:

Sinnvoll ist auch die Beantragung einer gerichtlichen Anhörung des Kindes. Sie ermöglicht es, die Sichtweisen des Kindes objektiv darzustellen, wenn Sie befürchten, dass das Jugendamt die Aussagen des Kindes verfälscht darstellt. So ist es nicht selten, dass das Jugendamt zu der Ansicht gelangt, dass das Kind gar nicht mehr zu seinen Eltern zurückkehren möchte. Gerade dann ist eine Anhörung durch einen Familienrichter, welcher im Allgemeinen darin geschult ist, Anhörungen von Kindern durchzuführen, angeraten. Sollte das Kind dann in einer solchen Anhörung selber angeben, zu seinen Eltern zurückkehren zu wollen, fällt dieser Aussage vor dem Gericht großes Gewicht zu, mehr als den Aussagen des Jugendamtes oder anderer Experten.

Prinzipiell sieht die deutsche Rechtsprechung vor, dass die Erziehung eines Kindes Recht und Pflicht der Eltern ist, so dass das Jugendamt prinzipiell die Kinder an die Eltern zurückgeben muss, auch wenn die Familienverhältnisse nicht ideal sind. Das Gericht verlangt vielmehr sogar, dass einer Perspektive auf Rückkehr in die Familie nichts im Wege stehen soll. Dazu gehören auch regelmäßige Kontakte zwischen den Eltern und dem Kind, welche nicht so einfach von dem Jugendamt verboten werden dürfen.

 

TIPP: Auch wenn sich Eltern oft machtlos gegenüber Gerichten und dem Jugendamt sehen, so gibt es dennoch Möglichkeiten, die Herausgabe des Kindes zu bewirken. Scheuen Sie sich nicht unseren anwaltlichen Rat zu suchen. Wir beraten Sie gerne über mögliche Handlungsschritte und begleiten Sie während des gesamten Prozesses bis hin zur erfolgreichen Rückkehr des Kindes in die Familie.

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