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Alles was Sie wissen müssen zum nachehelichen Unterhalt im Krankheitsfall

Steht mir Unterhalt nach der Scheidung zu, wenn ich in krank werde?

Im Falle einer Krankheit kann es nach Auslaufen anderer Unterhaltsarten zu einem Unterhaltsanspruch nach der Scheidung kommen. Doch unter welchen Bedingungen kommt es dazu und wie lange muss der Unterhalt gezahlt werden?

Wann wird Krankheitsunterhalt gezahlt?

Bedingung für die Zahlung des Krankheitsunterhalts ist nicht, dass die Krankheit durch die Ehe bedingt ist. Gemäß § 1572 BGB kann der Einsatzzeitpunkt des Unterhaltsanspruchs wegen Krankheit oder Gebrechen:

  • der Tag der Rechtskraft der Scheidung,
  • das Ende der Kinderbetreuung,
  • die Berufsausbildung oder
  • die Arbeitslosigkeit (keine angemessene Erwerbstätigkeit) sein.

Wird also die geschiedene Person nach Auslaufen der obigen Unterhaltsarten krank, entsteht ein weiterer Unterhaltsanspruch.

Dies bedeutet jedoch im Umkehrschluss, dass – sollte nach Rechtskraft der Scheidung kein weiterer Unterhaltsanspruch oder eine Krankheit vorliegt – kein Anspruch auf Krankheitsunterhalt besteht, auch wenn eine spätere Krankheit ausbricht.

Über den Ausprägung und den Einsatzzeitpunkt der Krankheit gibt es unter den Gerichten unterschiedliche Ansichten. So vertritt beispielsweise das OLG Karlsruhe die Ansicht, dass Krankheiten  mit Einsatzzeitpunkt voll ausgeprägt sein müssen. Gab es beispielsweise schon eine Erkrankung während der Ehe, jedoch nur in leichter Ausprägung und bricht diese vier Jahre nach der Scheidung so stark aus, dass eine Erwerbstätigkeit nicht mehr möglich ist, führt dies nicht zu einem Krankheitsunterhalt, sondern höchstens einem Billigkeitsunterhalt.

Andererseits erkennt der BGH auch eine latente Erkrankung, die nach der Scheidung ausbricht bzw. sich verschlimmert, an. Dabei muss jedoch eine Verschlimmerung im nahen zeitlichen Zusammenhang zur Scheidung stehen.

Depressive Erkrankungen begründen nicht per se einen Anspruch auf Krankheitsunterhalt, da sie vielfach mit der Trennung einhergehen und therapeutisch überwunden werden können. Es besteht die Obliegenheit, sich behandeln zu lassen, um die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen.

Kann der Krankheitsunterhalt gekürzt und zeitlich begrenzt werden?

Auch wenn es moralisch schwer fällt, fällt der Krankheitsunterhalt unter die Unterhaltsarten gemäß § 1578b, welche herabgesetzt und zeitlich begrenzt werden können. Beispielhaft seien hier einige Urteile genannt:

  • OLG München FamRZ 2008, 1959: Begrenzung des Krankheitsunterhalts nach 8-jähriger Ehe auf 3 Jahre,
  • OLG Koblenz FamRZ 2009, 341: Krankheitsunterhalt für 5 Jahre nach 6-jähriger kinderloser Ehe,

Dauerhafter Krankheitsunterhalt gab es jedoch auch in folgenden Fällen:

  • OLG Stuttgart FamRZ 2009, 785: Keine Begrenzung nach 15-jähriger Ehe, 2 Kindern und ehebedingten Nachteilen,
  • OLG Köln FamRZ 2010, 217 (LS): Nach Eheschließung gab die Frau einen gut dotierten Job auf und hatte nach der Scheidung keine Chance mehr auf eine ähnlich gut bezahlte Stelle.

Folglich sieht man, dass die Gerichte mit solchen Urteilen immer wieder beweisen, dass zeitliche Begrenzungen aufgehoben werden. Dabei wird oft auf die nacheheliche Solidarität verwiesen. Die Urteile weisen aber auch eine große Spannbreite bei der Beurteilung der Unterhaltsansprüche auf. Nehmen Sie daher Kontakt auf, um Ihre individuelle Lebenssituation überprüfen zu lassen:

Liegen Anspruchsvoraussetzungen für die Zahlung von Krankheitsunterhalt vor und wenn ja, wie lassen sich die Ansprüche geltend machen? Umgekehrt stellt sich natürlich auch für Unterhaltspflichtige die Frage, ob sie unterhaltspflichtig sind und wenn ja wie lange und in welcher Höhe. Gerne hilft Ihnen in allen Fragen zum nachehelichen Unterhalt unser Rechtsanwalt Herr Oliver Abel weiter.

 

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