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Alles was Sie wissen müssen zum Thema „Schenkung der Schwiegereltern“

Wie sind Schenkungen der Eltern nach der Ehescheidung zu behandeln?

 

Kommt es zur Trennung von Eheleuten sind nicht nur sie selbst und die Kinder betroffen und belastet, sondern auch die Schwiegereltern. Oftmals ist die Enttäuschung und Verletzung groß über die gescheiterte Ehe und nicht selten fordern die Schwiegereltern beispielsweise Geldsummen zurück, welche sie dem jungen Ehepaar in glücklichen Zeiten für das gemeinsame Leben bereitgestellt haben. Doch ist dies überhaupt möglich? Im Folgenden möchten wir Ihnen anhand eines Gerichtsurteil des Landgerichts Coburg (Urteil v. 07.02.2014, Az.: 22 O 396/13) die wichtigsten Fragen zu diesem Thema beantworten.

 

Der Fall:

In dem Fall, der vom LG Coburg entschieden wurde, haben die Kläger im Jahr 1995 ihrem Sohn und seiner Ehefrau damals 51.000 DM für den Kauf einer Wohnung gegeben. Beide Eheleute wurden nach dem Kauf gemeinsam als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Die gemeinsame Wohnung wurde auch gemeinschaftlich bis ins Jahr 2005 bewohnt. Dann kam es zum Bruch der Ehe. Die Ehefrau blieb zunächst in der gemeinsamen Wohnung, hingegen zog der Sohn der Kläger aus und erhielt für seinen Anteil eine Nutzungsentschädigung. Die Scheidung fand im Jahr 2008 statt und im Jahr 2013 wurde die gemeinsame Wohnung schließlich verkauft.

 

Handelt es sich bei der Geldsumme der Kläger um eine Schenkung oder ein zinsloses Darlehen?

Nach dem Immobilienkauf reifte der Wunsch bei den Schwiegereltern, die Hälfte des zur Verfügung gestellten Geldes – 12.500 € – von der Ex-Schwiegertochter zurückzufordern. Sie waren der Ansicht, dass das Geld damals keine Schenkung, sondern ein zinsloses Darlehen war, das im Falle des Verkaufs der Wohnung zurückgezahlt werden müsse. Anderer Auffassung war dabei die Ex-Schwiegertochter, die von einem Geldgeschenk ausgegangen ist und weder etwas von einem Darlehen noch von irgendwelchen Bedingungen für die Auszahlung bzw. Rückzahlung der Geldsumme gewusst hat.

Es kann natürlich sein, dass es Absprachen zu eventuellen Rückforderungen gab. Diese waren jedoch nicht verschriftlicht und die Schwiegertochter konnte sich nicht an sie erinnern. Gerade bei Schenkungen gibt es jedoch auch Rückforderungsmöglichkeiten, wenn es zum Beispiel zu einer Notlage des Geldgebers kommt. Diese Möglichkeiten kamen jedoch nicht zum Tragen. Da es bezüglich des Erhalts der Geldsumme keine schriftlichen Vereinbarungen gab und die Erinnerungen der beteiligten Personen widersprüchlich sind, entfielen für das LG Coburg die Grundlagen eines zinslosen Darlehens. Die Beweislast sah das Gericht bei den Anspruchstellern. Zudem haben die Eheleute im Entwurf einer Scheidungsvereinbarung, in der alle Schulden aufgeführt wurden, das vermeintliche Darlehen nicht aufgeführt.

 

Gibt es Fristen, die es für Rückforderungen zu beachten gilt?

Einen weiteren Aspekt hat das Gericht zudem ins Auge gefasst. So fiel mit der Scheidung die sog. Geschäftsgrundlage weg. Ein solcher Wegfall ermöglicht es grundsätzlich auch Schwiegereltern, Rückforderungsansprüche von Zuwendungen geltend zu machen, auch wenn es vorher keine Vereinbarungen gab.

Da die Geschäftsgrundlage jedoch bereits mit der Ehescheidung 2008 wegfiel und die damit einhergehenden Rückforderungsansprüche innerhalb von 3 Jahren gestellt werden mussten (Regelverjährung), ist die Frist nach dem Jahr 2011 verstrichen und die Ansprüche können damit nicht mehr durchgesetzt werden.

 

TIPP:

Durch diesen Fall wird deutlich, wie wichtig klare Vereinbarungen und deren schriftliche Dokumentation auch im familiären Umfeld sind, da es sonst zu unnötigen Streitigkeiten im Scheidungsfall kommt.

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