Familienrecht

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Alles was Sie zum „Ablauf des Scheidungsverfahrens“ wissen müssen

Das Scheidungsverfahren- Ablauf und rechtliche Möglichkeiten

 

Im nachfolgenden Artikel möchten wir Ihnen einen Überblick über den Ablauf des Scheidungsverfahrens – von der Antragstellung bis zum Scheidungstermin vor Gericht – geben.

 

Welche Voraussetzungen müssen für eine Scheidung vorliegen?

Der Gesetzgeber sieht vor, dass eine Voraussetzung für die Scheidung eine zerrüttete Ehe ist. Dafür legt er fest, dass das Paar einen Zeitraum lang vor der endgültigen Scheidung getrennt leben muss. Die Dauer der Trennung hängt dabei grundsätzlich davon ab, ob das Paar sich einvernehmlich oder nicht einvernehmlich (streitig) scheiden lassen möchte. Im Fall einer einvernehmlichen Scheidung beträgt der Zeitraum der Trennung 1 Jahr, im Fall einer nicht einvernehmlichen Scheidung kann der Zeitraum bis zu 3 Jahre dauern.

 

Wie wird der Scheidungsantrag eingereicht?

Nach Ablauf der Trennungszeit reicht der vom scheidungswilligen Ehepartner (Antragsteller) beauftragte Rechtsanwalt beim Familiengericht den Scheidungsantrag ein. Grundsätzlich stellt sich auch hier die Frage, ob die Scheidung einvernehmlich oder streitig ist. Der Antrag gibt darüber Auskunft. Sollte es sich nämlich um eine streitige Scheidung handeln, werden mit dem Scheidungsantrag zusammen weitere Anträge über Folgesachen (z.B. über den Unterhalt oder das Umgangs- und Sorgerecht gemeinsamer Kinder) eingereicht. Lediglich der Versorgungsausgleich ist eine unstreitige Angelegenheit, welche von Amts wegen erfolgt. Spätestens jetzt sollte sich der andere Ehepartner, welcher noch keinen eigenen Anwalt mandatiert hat, dies tun. Handelt es sich jedoch um eine einvernehmliche Scheidung besteht die Möglichkeit, dass sich beide Ehepartner einen gemeinsamen Rechtsanwalt nehmen. Das Familiengericht stellt nach Erhalt des Scheidungsantrages sowohl diesen als auch ggf. Anträge über Folgesachen dem anderen Ehepartner, dem sog. Antragsgegner zu. Dieser bestätigt mit einem Schreiben in dreifacher Ausfertigung (für das Gericht, den Antragsteller und den Anwalt), dass die Angaben im Scheidungsantrag richtig sind und er der Trennung zustimmt. Im Falle einer streitigen Scheidung antwortet jedoch der Rechtsanwalt des Antragsgegners auf den Scheidungsantrag und nimmt dazu Stellung.

 

Was passiert nach Einreichung des Scheidungsantrags?

Nach Zustellung des Scheidungsantrags an den Antragsgegner erfolgt erst einmal die Aufstellung der Gerichtskosten, welche dem beauftragten Scheidungsanwalt zugestellt wird. Von Amts wegen ordnet das Gericht dann den Versorgungsausgleich an. Dieser Vorgang läuft im Hintergrund über die zuständigen Versorgungsträger ab, nachdem die Ehepartner vom Gericht zugestellte Formulare fristgerecht ausgefüllt haben. Im Versorgungsausgleich werden während der Ehe erworbene Rentenansprüche und Anwartschaften errechnet und zwischen den Ehepartnern ausgeglichen. Dieses Verfahren kann weder zeitlich noch inhaltlich beeinflusst werden. Bei einer Ehedauer von bis zu drei Jahren erfolgt der Versorgungsausgleich nur, wenn ihn einer der Ehepartner beantragt. Sobald der Versorgungsausgleich abgeschlossen ist, wird dies dem Gericht mitgeteilt. Das Gericht bestimmt nun im Falle der einvernehmlichen Scheidung den Scheidungstermin. Im Falle der streitigen Scheidung kann sich der Scheidungstermin verzögern, da noch streitige Folgesachen geklärt werden müssen.

 

Was passiert beim Scheidungstermin vor Gericht?

Zum Scheidungstermin müssen beide Ehepartner erscheinen. Sollte ein Ehepartner krankheitsbedingt fehlen, muss er dies dem Gericht gegenüber mittels eines ärztlichen Attestes, welche seine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt, dokumentieren. Sollte bereits ein Urlaub geplant sein, müssen alle Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden, die dies glaubhaft belegen. Sollte ein Ehepartner unentschuldigt fehlen, so kann das Gericht ein Ordnungsgeld gegen ihn verhängen. Während des Scheidungstermins ist zunächst die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Als Erstes überprüft das Gericht die Personalien und die im Original mitgeführte Heiratsurkunde. Dann wird nochmals auf die Einhaltung der Trennungszeit sowie die Voraussetzungen der Scheidung eingegangen. Der Versorgungsausgleich wird erläutert sowie im Falle der streitigen Scheidung ggf. Folgesachen.

Der Scheidungstermin endet mit dem sog. Scheidungsbeschluss. Sollten beide Eheleute anwaltlich vertreten sein, so wird der Scheidungsbeschluss sofort rechtskräftig durch die Erklärung des sog. Rechtsmittelverzichts. Mit dem Scheidungsbeschluss endet die Ehe.

 

TIPP: Lassen Sie sich durch unseren Spezialisten im Familienrecht frühzeitig über die rechtlichen Möglichkeiten eines Scheidungsverfahrens beraten. Vieles kann bereits vor dem eigentlichen Scheidungsantrag, welcher erst nach einer Trennungszeit von mindestens einem jahr gestellt werden kann,  zwischen den Eheleuten einvernehmlich geregelt werden.

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