Hat sich ein Paar zur Trennung durchgerungen, stellt sich nach einiger Zeit die Frage, ob man sich scheiden lassen will. Oftmals scheint es verlockend, diesen letzten Schritt nicht zu tun. Schließlich lebt man getrennt, hat einiges miteinander geregelt und was sollte dann noch für eine Scheidung sprechen? Doch hier gibt es einige Probleme, die bei einer Trennung ohne Scheidung auftreten können und die Sie durchaus beachten sollten.
Im Falle einer Trennung ohne Scheidung erlischt nicht die gesetzlich vorgesehene Erbreihenfolge. Sie kann nur durch ein neues Testament geändert werden, wodurch der Ehepartner enterbt wird und neue Erben eingesetzt werden. Der gesetzliche Pflichtteil steht dem getrenntlebenden Partner jedoch noch weiterhin zu. Das Erbrecht kann jedoch nicht einseitig ausgeschlossen werden. Ein Testament kann nicht nur von einem Partner widerrufen und geändert werden. Beide Eheleute müssen daran mitarbeiten.
Bereits während der Trennungszeit steht dem getrennt lebenden Ehepartner bei vorliegenden Ansprüchen Unterhalt – der sog. Trennungsunterhalt – zu. Er wird für die Zeit zwischen Trennung und Scheidung gezahlt und auf ihn kann, anders als beim nachehelichen Unterhalt, nicht freiwillig verzichtet werden. Da der Trennungsunterhalt nicht zeitlich befristet ist, kann hierbei eine beträchtliche finanzielle Summe auf den zahlenden Ehepartner zukommen.
Auch diese Frage kann mit ja beantwortet werden. Bereits mit der Trennung hat der Partner, der ausgezogen ist und nicht für Erziehung und Pflege der Kinder zuständig ist, die Pflicht, Kindesunterhalt zu zahlen.
Auch wenn dem getrennt lebendem Ehepartner Trennungsunterhalt zusteht, hat eine lange Trennungszeit Auswirkungen auf den nachehelichen Unterhalt. Die gesamte Trennungszeit zählt nämlich als Ehezeit, so dass diese auch bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts herangezogen wird.
Auch hierbei zählt die Trennungszeit zur Ehezeit, so dass ein möglicher Zugewinn in dieser Zeit noch in den Zugewinnausgleich einfließt. Erst das Datum des Eingangs des Scheidungsantrags gilt als Stichtag, sowohl um den Zugewinn- als auch den Versorgungsausgleich zu berechnen.
Es besteht während einer langen Trennungszeit die Gefahr, dass bei Pflegebedürftigkeit der Unterhaltsanspruch auf den Staat übergeht, der sodann den sich in Trennung befindlichen Ehepartner zur Pflicht zieht. Im Falle einer langen Ehe ist jedoch die Wahrscheinlichkeit, zu nachehelichem Unterhalt verpflichtet zu werden, relativ gering, so dass auch hierbei die Scheidung einen Vorteil gegenüber einer langen Trennungszeit mit sich bringt.
Um erneut heiraten zu dürfen, ist eine Scheidung unabdingbar. Das wohl wichtigste Argument im persönlichen Bereich ist ein erneuter Heiratswunsch. Erst mit rechtskräftiger Scheidung ist eine erneute Heirat möglich. Da ein Scheidungsverfahren zwischen 8-12 Monate dauert, muss daher Geduld aufgewendet werden.
TIPP:
Langwierige Trennungsphasen sind finanziell oftmals mit Nachteilen verbunden. Erst durch das Einreichen des Scheidungsantrags oder die anschließende rechtskräftige Scheidung enden Berechnungszeiträume für nacheheliche Versorgungsansprüche. Eine Trennung stellt zwar eine gute Möglichkeit dar, um sich klar zu werden, ob die Ehe fortgeführt werden soll oder nicht, eine Scheidung ist jedoch notwendig, um klare finanzielle und persönliche Verhältnisse zu schaffen. Gerne hilft Ihnen in allen Fragen des Familienrechts Rechtsanwalt Oliver Abel weiter.
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